Prüfung für Winden, Hub- und Zuggeräte
Sämtliche Winden, Hub- und Zuggeräte müssen nach UVV geprüft werden. Dazu gehören:
Zahnstangenwinden
Maschinenheber
Greifzüge
Hydraulikheber
Kettenzüge
Autoheber
Hebegeräte
Seilwinden
Folgende Vorschriften sind Grundlage unserer Prüfung
ArbSchG, BetrSchV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 54 , DGUV Grundsatz 309-008
Bei einem unverbindlichen Termin vor Ort ermitteln wir gemeinsam den Bedarf der notwendigen Prüfungen, um ein individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot zu erstellen. Nach durchgeführter Prüfung und Behebung der Mängel erfüllen Sie alle gesetzlichen Auflagen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und können dies rechtssicher belegen.
WIR
- beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
- führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
- inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode.
- bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
- stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
- nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
- entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.