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Die lexxcontrol ist ein spezialisiertes Unternehmen für Betriebsmittel-Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften (UVV/DGUV) im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Eingebettet in die elexx-Gruppe kann die lexxcontrol deutschlandweit mechanische und elektrische Prüfungen anbieten.

Es werden nur gruppeneigene, weisungsfreie und nach TRBS 1203 befähigte Personen eingesetzt.

Eine externe Prüfung durch uns ist i. d. R. für Sie wirtschaftlicher, als diese mit eigenem Personal durchzuführen.

Rechtsgrundlagen UVV Prüfung

Durch Gebrauch und Verschleiß verlieren Maschinen, technische Anlagen, Ausrüstungen aber auch Inventar die Funktionstüchtigkeit. Das stellt ein Sicherheitsrisiko für Ihr Personal dar. Deswegen gibt es neben den von Herstellern vorgegebenen Wartungsintervallen gesetzliche Prüffristen der UVV und der BetrSichV. UVV ist die Abkürzung für die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Diesen muss jeder Unternehmer nachkommen.

Rechtliche Grundlage in der gesamten Europäischen Union für die UVV bildet die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in Verbindung mit der Richtlinie 2007/30/EG, und wird im deutschen Recht unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch § 15 des SGB VII umgesetzt.

Während sich das Regelwerk früher in verschiedene Vorschriften (BGR/GUVR/BGI/BGG) aufteilte, werden sie heute übergreifend als DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Grundsätze, Regeln und Vorschriften zusammengefasst. Auf vielen Dokumenten stehen allerdings immer noch alte Bezeichnungen. Weitere gesetzliche Grundlagen der UVV Prüfung sind in der BetrSichV, ArbmittV, TRBS, VDI und EN Normen verankert.

Durch die UVV Prüfung wird nicht nur die Arbeitssicherheit und eine planvolle Wartung und Instandhaltung gewährleistet, außerdem wird die Einsatzbereitschaft der Arbeits- und Betriebsmittel erhöht und deren Stillstandzeiten minimiert. Die UVV Prüfung sorgt damit auch für die Vermeidung von Schwachstellen im Prozess und für effizientere Arbeitsabläufe.

Die Zeitpunkte für die UVV Prüfung sind im § 10 der BetrSichV in der Regel auf ein jährliches Intervall festgelegt. Geprüft werden muss zudem nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Neuaufstellung sowie nach außergewöhnlichen Ereignissen. Dazu zählen Unfälle, Veränderungen am Arbeitsmittel, längerer Stillstand oder größere Reparaturen.

Für eine UVV Prüfung werden Prüfbuch, Bedienungsanleitung als auch weitere technische Unterlagen benötigt; bei Regalen ist die Aufbauanleitung vorzulegen. Ebenfalls müssen Maschinen und Fahrzeuge über ein einwandfreies Typenschild verfügen, um alles rechtssicher zu dokumentieren.

Festgestellte Mängel müssen umgehend beseitigt werden. An einwandfreien Arbeitsmitteln wird eine Prüfplakette angebracht, ohne die ein weiterer Betrieb nicht zulässig ist. Damit kommen Sie allen gesetzlichen Auflagen nach und sorgen für sicheres und effizientes Arbeiten.

Sie wünschen ein auf Ihr/en Unternehmen/Standort individuell angepasstes Angebot?

Wir informieren Sie unverbindlich, um gemeinsam den Bedarf, die Mengen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erfassen.

Sie haben bereits ein Prüfmanagement – wir eruieren die Möglichkeiten der Datenbereitstellung in Ihr System und wie wir Sie unterstützen können.

Bei Interesse der Bereitstellung einer Musterdokumentation stehen wir gerne zur Verfügung.