Prüfung für Arbeits-
und Hebebühnen
Sämtliche Arbeits- und Hebebühnen müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:
2 und 4 Säulen Hebebühnen
Fahrzeughebebühnen
Hubtische
Scherenhebebühne
Gelenkhebebühne
Folgende Vorschriften sind Grundlage dieser Prüfung
ArbSchG, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-004
Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!
WIR
- beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
- führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
- inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
- bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
- stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
- nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
- entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.