UVV Prüfung für Türen und Tore2019-07-10T09:23:34+02:00

Prüfung für Türen und Tore

Sämtliche Türen und Tore müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:

Schiebetore und -türen

Schrankenanlagen

Automatiktüren

Schnelllauftore

Sektionaltore

Folientore

Drehtüren

Falltore

Rolltore

Folgende Vorschriften sind Grundlage unserer Prüfung

ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1, TRBS 2121-2, DIN EN 131 Teil 1 und Teil 2,

DGUV Information 208-016

Bei einem unverbindlichen Termin vor Ort ermitteln wir gemeinsam den Bedarf der notwendigen Prüfungen, um ein individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot zu erstellen. Nach durchgeführter Prüfung und Behebung der Mängel erfüllen Sie alle gesetzlichen Auflagen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und können dies rechtssicher belegen.

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.