UVV Prüfung für Spielplätze und Spielgeräte2019-07-10T09:52:51+02:00

Prüfung von Spielplätzen und Spielgeräten

Sämtliche Spielplätze und Spielgeräte müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören

Abenteuerbrücken

Ballspielanlagen​

Federwippen

Spielhäuser

Sandkästen​

Schaukeln

Folgende Vorschriften sind Grundlage unserer Prüfung

DIN EN 1176, DIN 18 03, GUV-SI 8017, GUV-SI 8073
Bei einem unverbindlichen Termin vor Ort ermitteln wir gemeinsam den Bedarf der notwendigen Prüfungen, um ein individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot zu erstellen. Nach durchgeführter Prüfung und Behebung der Mängel erfüllen Sie alle gesetzlichen Auflagen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und können dies rechtssicher belegen.

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.