UVV Prüfung für Winden, Hub- und Zuggeräte2019-07-10T09:45:50+02:00

Prüfung für Winden, Hub- und Zuggeräte

Sämtliche Winden, Hub- und Zuggeräte müssen nach UVV geprüft werden. Dazu gehören:

Zahnstangenwinden

Maschinenheber

Greifzüge

Hydraulikheber

Kettenzüge

Autoheber

Hebegeräte

Seilwinden

Folgende Vorschriften sind Grundlage unserer Prüfung

ArbSchG, BetrSchV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 54 , DGUV Grundsatz 309-008
Bei einem unverbindlichen Termin vor Ort ermitteln wir gemeinsam den Bedarf der notwendigen Prüfungen, um ein individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Angebot zu erstellen. Nach durchgeführter Prüfung und Behebung der Mängel erfüllen Sie alle gesetzlichen Auflagen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz und können dies rechtssicher belegen.

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.