Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Sämtliche Winden, Hub- und Zuggeräte müssen nach UVV geprüft werden. Dazu gehören:

Zahnstangenwinden

Greifzüge

Kettenzüge

Hebegeräte

Maschinenheber

Hydraulikheber

Autoheber

Seilwinden

Folgende Vorschriften sind Grundlage der Prüfung

ArbSchG, BetrSchV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 54 , DGUV Grundsatz 309-008

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.