Prüfung von Türen und Toren
Sämtliche Türen und Tore müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:
Schiebetore und -türen
Automatiktüren
Sektionaltore
Drehtüren
Rolltore
Schrankenanlagen
Schnelllauftore
Folientore
Falltore
Folgende Vorschriften sind Grundlage der Prüfung
ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1, TRBS 2121-2, DIN EN 131 Teil 1 und Teil 2,
DGUV Information 208-016
Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!
WIR
- beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
- führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
- inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
- bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
- stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
- nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
- entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.