Prüfung von Spielplätzen und Spielgeräten

Sämtliche Spielplätze und Spielgeräte müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:

Abenteuerbrücken

Federwippen

Sandkästen

Ballspielanlagen

Spielhäuser

Schaukeln

Folgende Vorschriften sind Grundlage der Prüfung

DIN EN 1176, DIN 18 03, GUV-SI 8017, GUV-SI 8073

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.