Prüfung für Arbeits-
und Hebebühnen

Sämtliche brandschutztechnischen Anlagen müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:

2 und 4 Säulen Hebebühnen

Fahrzeughebebühnen

Hubtische

Scherenhebebühne

Gelenkhebebühne

Folgende Vorschriften sind Grundlage dieser Prüfung

ArbSchG, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-004

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.