Prüfung von Krananlagen
Sämtliche Krane müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:
Ein- und Zweiträgerkrane
Portalkrane
Hydraulische Krane
Wandschwenkkrane
Ladakrane
Mechanische Krane
Säulenschwenkkrane
Hängekrane
Mobilkrane
Folgende Vorschriften sind Grundlage der Prüfung
ArbSchG, DGUV Grundsatz 309-001, DGUV Regel 100-500, DGUV Regel 113-015
Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!
WIR
- beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
- führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
- inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
- bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
- stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
- nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
- entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.