Prüfung von Krananlagen

Sämtliche Krane müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:

Ein- und Zweiträgerkrane

Portalkrane

Hydraulische Krane

Wandschwenkkrane

Ladakrane

Mechanische Krane

Säulenschwenkkrane

Hängekrane

Mobilkrane

Folgende Vorschriften sind Grundlage der Prüfung

ArbSchG, DGUV Grundsatz 309-001, DGUV Regel 100-500, DGUV Regel 113-015

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.