Prüfung von Gefahrstoffschränken

Sämtliche Sicherheitsschränke und Gefahrstoffschränke müssen nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV geprüft werden. Dazu gehören:

Säuren-/Laugen-Schränke

Gefahrstoffschränke

Chemikalienschränke

Sicherheitsschränke

Folgende Vorschriften sind Grundlage der Prüfung

ArbSchG, EN 795, EN 751-1, EN 751-2, DGUV Regel 112-198 und 199, DGUV Grundsatz 312-906

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

WIR

  • beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort.
  • führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
  • inventarisieren die Betriebsmittel mittels Barcode.
  • bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
  • stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
  • nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
  • entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.